Förderung für Heizung & Sanierung – verständlich erklärt

Für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung und für die energetische Sanierung Ihres Hauses gibt es hohe staatliche Zuschüsse, beim Heizungstausch bis zu 80 Prozent der Kosten. Vergeben werden sie über zwei Stellen: die KfW fördert den Heizungstausch, das BAFA die Gebäudehülle, die Anlagentechnik und die Beratung. Diese Seite zeigt, welcher Topf für was zuständig ist, wie hoch die Sätze aktuell sind, und worauf es bei der Reihenfolge ankommt, damit Ihnen kein Geld entgeht.

Modernisiertes Wohnhaus in Norddeutschland, Heizungstausch und Sanierung werden von KfW und BAFA gefördert

Stand dieser Seite: August 2026

Die KfW hat die Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 umgestellt; die Zahlen unten geben den seitdem geltenden Stand wieder. Die förderfähigen Höchstkosten sinken planmäßig halbjährlich weiter, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Die geförderte Energieberatung läuft in ihrer jetzigen Form Ende 2026 aus. Maßgeblich sind immer die Konditionen am Tag der Antragstellung.

Wer fördert was? KfW und BAFA im Überblick

Der häufigste Grund, warum Menschen bei der Förderung den Überblick verlieren: Es gibt nicht einen Fördertopf, sondern mehrere, und sie werden von zwei verschiedenen Behörden verwaltet. Das klingt komplizierter, als es ist. Man muss nur wissen, wer für was zuständig ist:

  • Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kümmert sich um den Heizungstausch, also den neuen Wärmeerzeuger selbst, etwa eine Wärmepumpe. Das zuständige Programm heißt „Heizungsförderung für Privatpersonen” und trägt die Nummer Zuschuss 458.
  • Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert alles rund um die Heizung: die Dämmung der Gebäudehülle, neue Fenster, die Anlagentechnik, den hydraulischen Abgleich, und die Energieberatung selbst.

Man kann sich das wie zwei Fördertöpfe für ein gemeinsames Projekt vorstellen: Der eine zahlt für das Herz der Anlage (die neue Heizung), der andere für die Hülle drumherum und die Planung. Beide dürfen Sie nutzen, nur eben nicht doppelt für dieselbe Maßnahme.

Wer fördert was: Die KfW zahlt für die neue Heizung, das BAFA für Hülle, Technik und Beratung.
Was Sie vorhabenZuständigProgramm
Neue Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme …)KfWZuschuss 458
Dämmung, Fenster, AnlagentechnikBAFABEG Einzelmaßnahmen
Hydraulischer Abgleich / HeizungsoptimierungBAFABEG Einzelmaßnahmen
Energieberatung & SanierungsfahrplanBAFAEBW
Zinsgünstiger Kredit ergänzend zum ZuschussKfWErgänzungskredit 358/359
Was Sie vorhaben Neue Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme …)
Zuständig KfW
Programm Zuschuss 458
Was Sie vorhaben Dämmung, Fenster, Anlagentechnik
Zuständig BAFA
Programm BEG Einzelmaßnahmen
Was Sie vorhaben Hydraulischer Abgleich / Heizungsoptimierung
Zuständig BAFA
Programm BEG Einzelmaßnahmen
Was Sie vorhaben Energieberatung & Sanierungsfahrplan
Zuständig BAFA
Programm EBW
Was Sie vorhaben Zinsgünstiger Kredit ergänzend zum Zuschuss
Zuständig KfW
Programm Ergänzungskredit 358/359

Wer fördert was: Die KfW zahlt für die neue Heizung, das BAFA für Hülle, Technik und Beratung.

Die Heizungsförderung der KfW (Zuschuss 458)

Das ist der große Topf, und der Grund, warum sich der Heizungstausch gerade jetzt lohnt. Die KfW-Heizungsförderung ist wie ein Baukasten aufgebaut: Es gibt eine Grundförderung, die jeder bekommt, und mehrere Boni, die sich je nach Situation dazuaddieren. Zusammen sind bis zu 80 Prozent der Kosten drin.

Grundförderung für jede klimafreundliche Heizung
30 %
Klimageschwindigkeits-Bonus alte Öl-/Gasheizung wird ersetzt (Selbstnutzer)
+ 16 %
Einkommens-Bonus nach Haushaltseinkommen gestaffelt
bis + 40 %
Ihre Förderung, gedeckelt bei max. 80 %
Die Bausteine sind kombinierbar, zusammen aber auf 80 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Stand August 2026, nach der KfW-Umstellung vom 21.07.2026. Die förderfähigen Höchstkosten sinken halbjährlich weiter.

Die vier Bausteine im Einzelnen:

  • Grundförderung, 30 %. Bekommt jeder, der seine alte Heizung gegen eine klimafreundliche tauscht. Gefördert werden Wärmepumpe, Biomasse (Pellets/Holz), Fernwärmeanschluss, Solarthermie, Brennstoffzelle und bestimmte Hybridlösungen. Reine Gas-, Öl- und Stromdirektheizungen sind ausgeschlossen.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus, 20 %. Wenn Sie als Selbstnutzer eine funktionierende alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Er belohnt, dass Sie den Umstieg jetzt machen und nicht erst, wenn die alte Anlage ausfällt.
  • Einkommens-Bonus, 30 %. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 € im Jahr.
  • Effizienz-Bonus, 5 %. Für besonders effiziente Wärmepumpen, die Erdreich, Grundwasser oder Abwasser als Quelle nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten.

Rechnerisch ergäben alle Boni zusammen mehr, gedeckelt ist die Förderung bei 80 %. Den vollen Satz erreicht nur, wer in die unterste Einkommensstufe fällt und zugleich eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt.

Der Zuschuss bezieht sich nicht auf die Rechnungssumme, sondern auf einen gedeckelten Betrag für die erste Wohneinheit. Dieser Deckel sinkt seit der Umstellung halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August, und zwar bis 2030. Deshalb steht hier bewusst keine feste Zahl: Sie wäre in wenigen Monaten wieder falsch. Den aktuell gültigen Wert nenne ich Ihnen im Erstgespräch; er steht außerdem in der Bereitstellung des Antrags. Bei Mehrfamilienhäusern kommen für jede weitere Wohneinheit förderfähige Kosten hinzu.

Gerade beim Umstieg auf eine Wärmepumpe macht das den Unterschied: Aus einer auf den ersten Blick teuren Anschaffung wird nach Abzug der Förderung eine Investition, die sich über die niedrigeren Betriebskosten trägt.

Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat

Die KfW hat die Heizungsförderung an diesem Stichtag umgestellt. Wer noch nach den alten Regeln gerechnet hat, liegt in beide Richtungen daneben:

  • Die Grundförderung blieb bei 30 %.
  • Der Klimageschwindigkeits-Bonus sank von 20 % auf 16 % und schmilzt bis 2028 weiter ab.
  • Der Effizienz-Bonus entfiel, ebenso der Zuschlag für Biomasse.
  • Der Einkommens-Bonus ist seitdem nach Einkommensstufen gestaffelt und reicht bis 40 %, statt einheitlich 30 % zu betragen.
  • Die förderfähigen Höchstkosten sanken und sinken seitdem halbjährlich weiter.

Unter dem Strich ist der Maximalsatz von 70 auf 80 % gestiegen, weil der gestaffelte Einkommensbonus höher ausfallen kann als der alte. Wer knapp über der Einkommensgrenze liegt, bekommt dagegen weniger als vorher. Pauschale Aussagen aus älteren Ratgebern stimmen deshalb in beide Richtungen nicht mehr.

Praktisch bleibt der wichtigste Hebel derselbe: Der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidet über die Höhe, weil die Höchstkosten weiter sinken. Je früher die Bereitstellung des Antrags vorliegt, desto besser die Konditionen.

Die BAFA-Förderung für Sanierung: Hülle & Technik

Neben der neuen Heizung fördert der Staat auch alles, was das Haus insgesamt sparsamer macht, das läuft über das BAFA im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen” (kurz BEG EM). Der Grundsatz ist einfach: 15 Prozent Zuschuss auf die Maßnahme, plus 5 Prozentpunkte extra, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.

BAFA-Zuschüsse für Sanierungs-Einzelmaßnahmen. Der iSFP-Bonus bringt bei jeder Maßnahme 5 Prozentpunkte zusätzlich.
MaßnahmeGrundförderungmit iSFP-Bonus
Dämmung von Wänden, Dach, Geschossdecke, Boden15 %20 %
Neue Fenster & Außentüren15 %20 %
Anlagentechnik (z. B. Lüftung)15 %20 %
Hydraulischer Abgleich & Heizungsoptimierung15 %20 %
Maßnahme Dämmung von Wänden, Dach, Geschossdecke, Boden
Grundförderung 15 %
mit iSFP-Bonus 20 %
Maßnahme Neue Fenster & Außentüren
Grundförderung 15 %
mit iSFP-Bonus 20 %
Maßnahme Anlagentechnik (z. B. Lüftung)
Grundförderung 15 %
mit iSFP-Bonus 20 %
Maßnahme Hydraulischer Abgleich & Heizungsoptimierung
Grundförderung 15 %
mit iSFP-Bonus 20 %

BAFA-Zuschüsse für Sanierungs-Einzelmaßnahmen. Der iSFP-Bonus bringt bei jeder Maßnahme 5 Prozentpunkte zusätzlich.

Bezuschusst werden hier Kosten bis 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, und diese Grenze verdoppelt sich auf 60.000 €, sobald ein Sanierungsfahrplan vorliegt. Der iSFP ist also gleich doppelt Gold wert: höherer Fördersatz und mehr förderfähige Kosten.

Ein wichtiger Sonderfall für uns: Auch der hydraulische Abgleich ist eine BAFA-geförderte Einzelmaßnahme. Eine Heizungsoptimierung ist damit nicht nur technisch sinnvoll, sondern auch bezuschusst.

Der iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte mehr für Ihren Fahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist der stille Star der Förderung. Er entsteht im Rahmen einer Energieberatung und ist zunächst nur ein Dokument: der Plan, in welcher Reihenfolge Ihr Haus saniert werden sollte. Sein eigentlicher Wert liegt aber im Geld dahinter.

Zweierlei kommt zusammen: Erstens ist die Energieberatung selbst zu 50 % gefördert (maximal 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus). Zweitens sichern Sie sich mit dem fertigen Fahrplan den iSFP-Bonus, die erwähnten 5 Prozentpunkte mehr auf jede spätere Sanierungsmaßnahme plus die verdoppelte Kostenobergrenze. Die geförderte Beratung zahlt sich also gleich mehrfach aus.

Ein Hinweis zur Aktualität: Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude läuft in ihrer heutigen Form Ende 2026 aus. Wer einen Sanierungsfahrplan plant, sollte das im Blick behalten, auch hier wird das Timing vorab abgestimmt.

Die wichtigste Regel: erst Antrag, dann Auftrag

Das ist der Punkt, an dem in der Praxis das meiste Geld verloren geht, und er hat nichts mit Technik zu tun, sondern nur mit der Reihenfolge. Der Grundsatz gilt bei beiden Töpfen: Die Förderung muss stehen, bevor Sie den Auftrag verbindlich vergeben.

  • Beim BAFA stellen Sie den Antrag, bevor das Vorhaben beginnt, also bevor ein bindender Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen wird.
  • Bei der KfW (458) brauchen Sie zuerst eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Fachbetrieb oder Energieberater und schließen den Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung ab. Erst dann stellen Sie den Zuschussantrag im KfW-Portal.

Der klassische Fehler: Man ist begeistert, unterschreibt beim Handwerker, und stellt den Förderantrag erst danach. Dann ist der Zuschuss unwiderruflich weg, egal wie förderfähig die Maßnahme an sich gewesen wäre. Deshalb gehört der Förderantrag an den Anfang des Projekts, nicht ans Ende.

So läuft die Begleitung Ihres Förderantrags

Sie müssen sich durch keines dieser Portale allein kämpfen. Als Fachbetrieb und gelisteter Energieberater übernehme ich die Förderbegleitung von Anfang bis Ende:

  1. Erstgespräch

    Geklärt wird, was ansteht, also neue Heizung, Dämmung oder beides, und welche Töpfe dafür infrage kommen.

  2. Nachweise erstellen

    Für die KfW-Heizungsförderung liefere ich die technische Grundlage, unter anderem die Heizlastberechnung, und stelle die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus.

  3. Antrag stellen, zum richtigen Zeitpunkt

    Der Antrag geht mit den tagesaktuellen Konditionen ein, bevor der Auftrag vergeben wird. So ist die Förderung gesichert.

  4. Umsetzung

    Die Heizung wird eingebaut oder die Maßnahme durchgeführt, auf Wunsch aus derselben Hand.

  5. Nachweis und Auszahlung

    Nach Abschluss gehen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnungen ein. Den Zuschuss zahlt die KfW beziehungsweise das BAFA direkt an Sie aus.

Der Papierkram bleibt damit auf Beraterseite, und die Reihenfolge stimmt, ohne dass eine Frist gerissen wird.

Wer stellt Ihren Förderantrag?

Damit eine Beratung und ein Sanierungsfahrplan gefördert werden, müssen sie von einer Fachperson stammen, die in der bundesweiten Energieeffizienz-Expertenliste geführt ist. Ein Online-Formular oder eine Pauschaleinschätzung reicht dafür nicht.

Häufige Fragen zur Förderung

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
Seit der Umstellung am 21. Juli 2026 sind über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) bis zu 80 % der Kosten möglich: 30 % Grundförderung, bis zu 40 % Einkommens-Bonus nach Einkommensstufe und 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus beim Ersatz einer alten Öl- oder Gasheizung. Den vollen Satz erreicht nur, wer beide Bedingungen erfüllt. Bezuschusst wird nicht die Rechnungssumme, sondern ein gedeckelter Betrag je Wohneinheit, der halbjährlich sinkt.
Was ist der Unterschied zwischen KfW- und BAFA-Förderung?
Die KfW fördert den Heizungstausch selbst, also den neuen Wärmeerzeuger wie eine Wärmepumpe (Zuschuss 458). Das BAFA fördert alles drumherum: die Dämmung der Gebäudehülle, neue Fenster, die Anlagentechnik, den hydraulischen Abgleich und die Energieberatung. Für ein Sanierungsprojekt nutzen Sie meist beide Töpfe, nur nicht doppelt für dieselbe Maßnahme.
Kann ich noch Förderung bekommen, wenn ich den Auftrag schon vergeben habe?
In der Regel nein, und das ist der teuerste Fehler bei der Förderung. Der Antrag muss stehen, bevor Sie den Auftrag verbindlich vergeben. Beim BAFA vor Vorhabenbeginn, bei der KfW über die Bestätigung zum Antrag und einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Deshalb gehört der Förderantrag an den Anfang des Projekts.
Was ändert sich bei der Heizungsförderung 2026?
Zum 21. Juli 2026 hat die KfW die Heizungsförderung umgestellt. Die Grundförderung blieb bei 30 %, der Klimageschwindigkeits-Bonus sank von 20 auf 16 %, der Effizienz-Bonus und der Biomasse-Zuschlag entfielen, und der Einkommens-Bonus ist seitdem gestaffelt und reicht bis 40 %. Dadurch stieg der Maximalsatz von 70 auf 80 %, während Haushalte knapp über der Einkommensgrenze weniger bekommen als zuvor. Die förderfähigen Höchstkosten sinken weiter halbjährlich.
Was ist, wenn meine alte Heizung plötzlich ausfällt?
Für den Havariefall gibt es eine Sonderregelung: Sie dürfen eine provisorische Lösung einbauen, deren Kosten bis zu einem Jahr förderfähig bleiben, sofern danach eine förderfähige Heizung folgt. Wichtig ist ein Detail: Ist die alte Heizung schon defekt, bevor der Antrag steht, entfällt der Klimageschwindigkeits-Bonus (er setzt eine noch funktionierende Altanlage voraus), Grundförderung und die übrigen Boni bleiben aber. Genau deshalb lohnt es sich, den Umstieg zu planen, bevor die alte Anlage von selbst aufgibt.
Muss ich die Förderung zurückzahlen?
Nein. Die Zuschüsse von KfW und BAFA sind echte Zuschüsse, keine Kredite, sie werden nach der Umsetzung direkt an Sie ausgezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Nur der ergänzende KfW-Kredit (358/359), den Sie zusätzlich nutzen können, ist ein Darlehen und damit rückzahlbar.
Werden Beratung und Heizungstausch beide gefördert?
Ja, aber über verschiedene Töpfe: die Energieberatung zu 50 % über das BAFA, der Heizungstausch bis zu 80 % über die KfW. Wichtig ist nur, dass Sie dieselbe Maßnahme nicht doppelt fördern lassen, eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen. Kombinationen verschiedener Maßnahmen sind dagegen ausdrücklich gewollt.
Kann ich statt des Zuschusses den Steuerbonus nutzen?
Ja, als Alternative. Wer keinen Zuschuss beantragt, kann energetische Sanierungsmaßnahmen am selbst genutzten Eigenheim über die Steuer geltend machen, 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht aber nicht: Sie entscheiden sich pro Maßnahme für den Zuschuss oder den Steuerbonus. In den allermeisten Fällen ist der direkte Zuschuss über KfW oder BAFA der deutlich höhere Hebel, welcher Weg sich für Sie rechnet, schauen wir im Erstgespräch an.
Lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für die Förderung?
Fast immer. Der iSFP bringt bei jeder späteren Sanierungsmaßnahme 5 Prozentpunkte mehr Förderung und verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 € pro Wohneinheit. Da die Erstellung über die geförderte Energieberatung läuft, zahlt sich das mehrfach aus.
Übernehmen Sie den Förderantrag für mich?
Ja. Als gelisteter Energieberater und Fachbetrieb stelle ich die nötigen Nachweise aus, reiche den Antrag zum richtigen Zeitpunkt ein und kümmere mich nach der Umsetzung um den Verwendungsnachweis. Sie müssen sich nicht selbst durch die Portale von KfW und BAFA arbeiten.

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