Förderung für Heizung & Sanierung – verständlich erklärt
Für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung und für die energetische Sanierung Ihres Hauses gibt es hohe staatliche Zuschüsse, beim Heizungstausch bis zu 80 Prozent der Kosten. Vergeben werden sie über zwei Stellen: die KfW fördert den Heizungstausch, das BAFA die Gebäudehülle, die Anlagentechnik und die Beratung. Diese Seite zeigt, welcher Topf für was zuständig ist, wie hoch die Sätze aktuell sind, und worauf es bei der Reihenfolge ankommt, damit Ihnen kein Geld entgeht.

Stand dieser Seite: August 2026
Die KfW hat die Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 umgestellt; die Zahlen unten geben den seitdem geltenden Stand wieder. Die förderfähigen Höchstkosten sinken planmäßig halbjährlich weiter, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Die geförderte Energieberatung läuft in ihrer jetzigen Form Ende 2026 aus. Maßgeblich sind immer die Konditionen am Tag der Antragstellung.
Wer fördert was? KfW und BAFA im Überblick
Der häufigste Grund, warum Menschen bei der Förderung den Überblick verlieren: Es gibt nicht einen Fördertopf, sondern mehrere, und sie werden von zwei verschiedenen Behörden verwaltet. Das klingt komplizierter, als es ist. Man muss nur wissen, wer für was zuständig ist:
- Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kümmert sich um den Heizungstausch, also den neuen Wärmeerzeuger selbst, etwa eine Wärmepumpe. Das zuständige Programm heißt „Heizungsförderung für Privatpersonen” und trägt die Nummer Zuschuss 458.
- Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert alles rund um die Heizung: die Dämmung der Gebäudehülle, neue Fenster, die Anlagentechnik, den hydraulischen Abgleich, und die Energieberatung selbst.
Man kann sich das wie zwei Fördertöpfe für ein gemeinsames Projekt vorstellen: Der eine zahlt für das Herz der Anlage (die neue Heizung), der andere für die Hülle drumherum und die Planung. Beide dürfen Sie nutzen, nur eben nicht doppelt für dieselbe Maßnahme.
| Was Sie vorhaben | Zuständig | Programm |
|---|---|---|
| Neue Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme …) | KfW | Zuschuss 458 |
| Dämmung, Fenster, Anlagentechnik | BAFA | BEG Einzelmaßnahmen |
| Hydraulischer Abgleich / Heizungsoptimierung | BAFA | BEG Einzelmaßnahmen |
| Energieberatung & Sanierungsfahrplan | BAFA | EBW |
| Zinsgünstiger Kredit ergänzend zum Zuschuss | KfW | Ergänzungskredit 358/359 |
Wer fördert was: Die KfW zahlt für die neue Heizung, das BAFA für Hülle, Technik und Beratung.
Die Heizungsförderung der KfW (Zuschuss 458)
Das ist der große Topf, und der Grund, warum sich der Heizungstausch gerade jetzt lohnt. Die KfW-Heizungsförderung ist wie ein Baukasten aufgebaut: Es gibt eine Grundförderung, die jeder bekommt, und mehrere Boni, die sich je nach Situation dazuaddieren. Zusammen sind bis zu 80 Prozent der Kosten drin.
Die vier Bausteine im Einzelnen:
- Grundförderung, 30 %. Bekommt jeder, der seine alte Heizung gegen eine klimafreundliche tauscht. Gefördert werden Wärmepumpe, Biomasse (Pellets/Holz), Fernwärmeanschluss, Solarthermie, Brennstoffzelle und bestimmte Hybridlösungen. Reine Gas-, Öl- und Stromdirektheizungen sind ausgeschlossen.
- Klimageschwindigkeits-Bonus, 20 %. Wenn Sie als Selbstnutzer eine funktionierende alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Er belohnt, dass Sie den Umstieg jetzt machen und nicht erst, wenn die alte Anlage ausfällt.
- Einkommens-Bonus, 30 %. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 € im Jahr.
- Effizienz-Bonus, 5 %. Für besonders effiziente Wärmepumpen, die Erdreich, Grundwasser oder Abwasser als Quelle nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten.
Rechnerisch ergäben alle Boni zusammen mehr, gedeckelt ist die Förderung bei 80 %. Den vollen Satz erreicht nur, wer in die unterste Einkommensstufe fällt und zugleich eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt.
Der Zuschuss bezieht sich nicht auf die Rechnungssumme, sondern auf einen gedeckelten Betrag für die erste Wohneinheit. Dieser Deckel sinkt seit der Umstellung halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August, und zwar bis 2030. Deshalb steht hier bewusst keine feste Zahl: Sie wäre in wenigen Monaten wieder falsch. Den aktuell gültigen Wert nenne ich Ihnen im Erstgespräch; er steht außerdem in der Bereitstellung des Antrags. Bei Mehrfamilienhäusern kommen für jede weitere Wohneinheit förderfähige Kosten hinzu.
Gerade beim Umstieg auf eine Wärmepumpe macht das den Unterschied: Aus einer auf den ersten Blick teuren Anschaffung wird nach Abzug der Förderung eine Investition, die sich über die niedrigeren Betriebskosten trägt.
Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat
Die KfW hat die Heizungsförderung an diesem Stichtag umgestellt. Wer noch nach den alten Regeln gerechnet hat, liegt in beide Richtungen daneben:
- Die Grundförderung blieb bei 30 %.
- Der Klimageschwindigkeits-Bonus sank von 20 % auf 16 % und schmilzt bis 2028 weiter ab.
- Der Effizienz-Bonus entfiel, ebenso der Zuschlag für Biomasse.
- Der Einkommens-Bonus ist seitdem nach Einkommensstufen gestaffelt und reicht bis 40 %, statt einheitlich 30 % zu betragen.
- Die förderfähigen Höchstkosten sanken und sinken seitdem halbjährlich weiter.
Unter dem Strich ist der Maximalsatz von 70 auf 80 % gestiegen, weil der gestaffelte Einkommensbonus höher ausfallen kann als der alte. Wer knapp über der Einkommensgrenze liegt, bekommt dagegen weniger als vorher. Pauschale Aussagen aus älteren Ratgebern stimmen deshalb in beide Richtungen nicht mehr.
Praktisch bleibt der wichtigste Hebel derselbe: Der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidet über die Höhe, weil die Höchstkosten weiter sinken. Je früher die Bereitstellung des Antrags vorliegt, desto besser die Konditionen.
Die BAFA-Förderung für Sanierung: Hülle & Technik
Neben der neuen Heizung fördert der Staat auch alles, was das Haus insgesamt sparsamer macht, das läuft über das BAFA im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen” (kurz BEG EM). Der Grundsatz ist einfach: 15 Prozent Zuschuss auf die Maßnahme, plus 5 Prozentpunkte extra, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
| Maßnahme | Grundförderung | mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Dämmung von Wänden, Dach, Geschossdecke, Boden | 15 % | 20 % |
| Neue Fenster & Außentüren | 15 % | 20 % |
| Anlagentechnik (z. B. Lüftung) | 15 % | 20 % |
| Hydraulischer Abgleich & Heizungsoptimierung | 15 % | 20 % |
BAFA-Zuschüsse für Sanierungs-Einzelmaßnahmen. Der iSFP-Bonus bringt bei jeder Maßnahme 5 Prozentpunkte zusätzlich.
Bezuschusst werden hier Kosten bis 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, und diese Grenze verdoppelt sich auf 60.000 €, sobald ein Sanierungsfahrplan vorliegt. Der iSFP ist also gleich doppelt Gold wert: höherer Fördersatz und mehr förderfähige Kosten.
Ein wichtiger Sonderfall für uns: Auch der hydraulische Abgleich ist eine BAFA-geförderte Einzelmaßnahme. Eine Heizungsoptimierung ist damit nicht nur technisch sinnvoll, sondern auch bezuschusst.
Der iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte mehr für Ihren Fahrplan
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist der stille Star der Förderung. Er entsteht im Rahmen einer Energieberatung und ist zunächst nur ein Dokument: der Plan, in welcher Reihenfolge Ihr Haus saniert werden sollte. Sein eigentlicher Wert liegt aber im Geld dahinter.
Zweierlei kommt zusammen: Erstens ist die Energieberatung selbst zu 50 % gefördert (maximal 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus). Zweitens sichern Sie sich mit dem fertigen Fahrplan den iSFP-Bonus, die erwähnten 5 Prozentpunkte mehr auf jede spätere Sanierungsmaßnahme plus die verdoppelte Kostenobergrenze. Die geförderte Beratung zahlt sich also gleich mehrfach aus.
Ein Hinweis zur Aktualität: Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude läuft in ihrer heutigen Form Ende 2026 aus. Wer einen Sanierungsfahrplan plant, sollte das im Blick behalten, auch hier wird das Timing vorab abgestimmt.
Die wichtigste Regel: erst Antrag, dann Auftrag
Das ist der Punkt, an dem in der Praxis das meiste Geld verloren geht, und er hat nichts mit Technik zu tun, sondern nur mit der Reihenfolge. Der Grundsatz gilt bei beiden Töpfen: Die Förderung muss stehen, bevor Sie den Auftrag verbindlich vergeben.
- Beim BAFA stellen Sie den Antrag, bevor das Vorhaben beginnt, also bevor ein bindender Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen wird.
- Bei der KfW (458) brauchen Sie zuerst eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Fachbetrieb oder Energieberater und schließen den Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung ab. Erst dann stellen Sie den Zuschussantrag im KfW-Portal.
Der klassische Fehler: Man ist begeistert, unterschreibt beim Handwerker, und stellt den Förderantrag erst danach. Dann ist der Zuschuss unwiderruflich weg, egal wie förderfähig die Maßnahme an sich gewesen wäre. Deshalb gehört der Förderantrag an den Anfang des Projekts, nicht ans Ende.
So läuft die Begleitung Ihres Förderantrags
Sie müssen sich durch keines dieser Portale allein kämpfen. Als Fachbetrieb und gelisteter Energieberater übernehme ich die Förderbegleitung von Anfang bis Ende:
Erstgespräch
Geklärt wird, was ansteht, also neue Heizung, Dämmung oder beides, und welche Töpfe dafür infrage kommen.
Nachweise erstellen
Für die KfW-Heizungsförderung liefere ich die technische Grundlage, unter anderem die Heizlastberechnung, und stelle die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus.
Antrag stellen, zum richtigen Zeitpunkt
Der Antrag geht mit den tagesaktuellen Konditionen ein, bevor der Auftrag vergeben wird. So ist die Förderung gesichert.
Umsetzung
Die Heizung wird eingebaut oder die Maßnahme durchgeführt, auf Wunsch aus derselben Hand.
Nachweis und Auszahlung
Nach Abschluss gehen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnungen ein. Den Zuschuss zahlt die KfW beziehungsweise das BAFA direkt an Sie aus.
Der Papierkram bleibt damit auf Beraterseite, und die Reihenfolge stimmt, ohne dass eine Frist gerissen wird.
Wer stellt Ihren Förderantrag?
Damit eine Beratung und ein Sanierungsfahrplan gefördert werden, müssen sie von einer Fachperson stammen, die in der bundesweiten Energieeffizienz-Expertenliste geführt ist. Ein Online-Formular oder eine Pauschaleinschätzung reicht dafür nicht.
Häufige Fragen zur Förderung
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
Was ist der Unterschied zwischen KfW- und BAFA-Förderung?
Kann ich noch Förderung bekommen, wenn ich den Auftrag schon vergeben habe?
Was ändert sich bei der Heizungsförderung 2026?
Was ist, wenn meine alte Heizung plötzlich ausfällt?
Muss ich die Förderung zurückzahlen?
Werden Beratung und Heizungstausch beide gefördert?
Kann ich statt des Zuschusses den Steuerbonus nutzen?
Lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für die Förderung?
Übernehmen Sie den Förderantrag für mich?
Weitere Themen rund um Förderung und Sanierung
Die Förderung ist selten der erste Schritt, sie hängt an den Maßnahmen, die Sie planen. Wohin es von hier aus geht:
- Energieberatung: liefert den Sanierungsfahrplan und damit den iSFP-Bonus für alle weiteren Maßnahmen.
- Heizlastberechnung: Pflichtnachweis für die KfW-Heizungsförderung, wenn eine Wärmepumpe kommt.
- Hydraulischer Abgleich: selbst eine BAFA-geförderte Einzelmaßnahme und oft Voraussetzung für die Heizungsförderung.
- Sanierungsfahrplan (iSFP): das Dokument, das den Förderbonus überhaupt erst freischaltet.
- Beratung in Ihrer Region: die Förderung ist bundesweit gleich, die Wärmeplanung vor Ort nicht.
