Für Fachbetriebe

Berechnung und Nachweise, Sie bauen ein

Für Heizungsbau- und SHK-Betriebe, Architekten und Planungsbüros in Norddeutschland übernehme ich die rechnerische Vorleistung: raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 und hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, dokumentiert zur direkten Weiterverwendung.

Ich bin selbst Installateur- und Heizungsbaumeister. Die Unterlagen sind so aufgebaut, wie man sie in der Werkstatt braucht.

Zusammenarbeit besprechen
Vor-Ort-Dokumentation für Fachbetriebe

Klare Aufgabenteilung

Ich verkaufe keine Anlagen und trete nicht in Wettbewerb um Ihre Aufträge. Der Lieferumfang ist abgegrenzt, es gibt keine Überschneidung.

Was ich übernehme

  • Aufnahme vor Ort und raumweise Berechnung
  • Auslegungsgrundlagen und Voreinstellwerte
  • Dokumentation und Fördernachweise

Was bei Ihnen bleibt

  • Materialwahl und Angebot an den Kunden
  • Einbau und Inbetriebnahme
  • Kundenbeziehung, Wartung und Service

Was Sie bekommen

Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831

Heizlast je Raum in Watt, Gesamtlast in Kilowatt, mit allen Eingangswerten: Hüllflächen, U-Werte, Lüftung, Auslegungstemperatur des Standorts.

Hydraulischer Abgleich Verfahren B

Ventilvoreinstellungen je Heizkörper, Volumenströme, Druckverluste und Empfehlung zum Pumpenbetriebspunkt. Dokumentiert auf dem VdZ-Formular.

Nachweise für die Förderung

Die Unterlagen, die KfW und BAFA für die Antragstellung verlangen. Auf Wunsch begleite ich den Antrag bis zum Verwendungsnachweis.

Trinkwasser- und Abwasserauslegung

Rohrdimensionierung nach geltenden Normen, wenn die Sanitärseite mit geplant werden muss.

Wann sich die Zulieferung rechnet

Die raumweise Berechnung ist Pflicht geworden, wo sie früher optional war: Seit 2023 erkennt die BEG-Förderung nur noch Verfahren B an, und seit Oktober 2024 verlangt § 60c GEG den hydraulischen Abgleich bei jeder neu eingebauten Heizung. Der Rechenaufwand ist damit nicht verschwunden, sondern nur verschoben.

Auftragsspitzen

Wenn die Monteure ausgelastet sind, ist die Berechnung meist das, was liegen bleibt.

Knifflige Bestandsanlagen

Einrohrsysteme und gewachsene Rohrnetze, bei denen der Abgleich mehr Aufwand macht als beim Standardfall.

Förderprojekte

Wenn Nachweise formal stimmen müssen und ein Fehler den Zuschuss des Kunden kostet.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 1 Anfrage mit Eckdaten Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Räume, Anlass. Daraus sage ich Ihnen Aufwand und Termin.
  2. 2 Aufnahme vor Ort Ich fahre selbst hin und nehme raumweise auf. Sie müssen dafür niemanden abstellen.
  3. 3 Berechnung und Dokumentation Sie erhalten die Unterlagen als PDF, bei Bedarf zusätzlich die Rohdaten der Aufnahme.
  4. 4 Rückfragen direkt Wenn bei der Auslegung etwas unklar ist, klären wir das unter Fachleuten und nicht über den Kunden.

Häufige Fragen aus Betrieben

Treten Sie in Wettbewerb um unsere Kunden?

Nein. Ich verkaufe keine Anlagen und übernehme keinen Einbau in Konkurrenz zu Ihnen. Wenn ein Endkunde über mich kommt und einen ausführenden Betrieb braucht, gebe ich das weiter. Die Kundenbeziehung bleibt bei Ihnen.

In welchem Format kommen die Unterlagen?

Standard ist ein PDF-Protokoll mit allen Eingangs- und Ergebniswerten, raumweise aufgeschlüsselt, plus das ausgefüllte VdZ-Formular beim Abgleich. Wenn Sie die Rohdaten der Aufnahme für Ihre eigene Auslegungssoftware brauchen, sprechen Sie mich an.

Wie schnell geht das?

Das hängt von Auslastung und Gebäudegröße ab. Für ein Einfamilienhaus ist die Aufnahme in der Regel an einem Termin erledigt, die Auswertung folgt innerhalb weniger Tage. Bei Termindruck sagen Sie es bei der Anfrage, dann kläre ich vorab, ob es machbar ist.

Übernehmen Sie auch die Förderabwicklung?

Auf Wunsch ja. Als gelisteter Energieberater stelle ich die Bestätigung zum Antrag aus und begleite den Vorgang bis zum Verwendungsnachweis. Für Sie heißt das, dass der Papierkram nicht im Betrieb liegen bleibt.

Arbeiten Sie auch für Architekten und Hausverwaltungen?

Ja. Für Architekten meist als Auslegungsgrundlage in der Planungsphase, für Verwaltungen häufig bei Bestandsanlagen in Mehrfamilienhäusern, wo der Abgleich nach § 60b GEG fällig wird.

Wie rechnen Sie ab?

Nach Aufwand, abhängig von Gebäudegröße, Anzahl der Räume und Umfang der Dokumentation. Sie bekommen vorab ein Festangebot, damit Sie es in Ihre Kalkulation übernehmen können.

Einmal unverbindlich sprechen

Am schnellsten klärt sich im Gespräch, ob die Zusammenarbeit für Ihren Betrieb passt und welche Fälle Sie sinnvoll abgeben können. Im Einsatz in Hamburg, Bremen, Hannover, Lüneburg, Buchholz und im Raum dazwischen.

Zusammenarbeit besprechen